04.04.2020
Palliative Behandlung von COVID19 zu Hause und im Pflegeheim
Grundsätzlich gelten die Empfehlungen und Weisungen von BAG und Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Dieses Merkblatt hilft den HausärztInnen, Spitex und Pflegeheimen, bei betagten und schwerkranken PatientInnen, die eine intensivmedizinische Behandlung nicht mehr wünschen (oder nicht mehr erhalten), zu Hause oder in Pflegheimen eine gute, palliative Betreuung sicherzustellen.
Notfallplan zur palliativen Behandlung von COVID-19
Merkblatt für HausärztInnen Palliative Behandlung von COVID19 zu Hause und im Pflegeheim
26.03.2020
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat am 26.03.2020 eine neue Weisung herausgegeben. Demnach dürfen PatientInnen mit einer ärztlichen Verordnung in ein Spital eintreten, insbesondere Menschen, die in einem Heim leben. Die Verordnung verweist auf die unten aufgeführten Dokumente.
Hinweis: Ärztinnen und Ärzte können das Original «Ärztliche Notfallverordnung ÄNO» bei acp@usz.ch bestellen.
Patientenverfügungen und der ärztlichen Notfallanordnung
20.03.2020
Falls palliative PatientInnen Zeichen eines respiratorischen Infektes und Fieber aufweisen, empfehlen wir Abklärungen und Schutzmassnahmen gemäss nachfolgendem Merkblatt durchzuführen.